„Du bist nicht mehr da, wo du warst, aber du bist überall, wo wir sind.“
〜Victor Hugo
Bei einer anonymen Bestattung ist die Teilnahme von Angehörigen normalerweise nicht vorgesehen. Deshalb wird diese Bestattungsform oft auch als „stille Bestattung“ bezeichnet.
Inzwischen wurde dieses Prinzip in einigen Städten jedoch gelockert.
In diesen Fällen spricht man von einer halbanonymen oder teilanonymen Bestattung. Das bedeutet:
Ein Angehöriger darf an der Beisetzung teilnehmen
Er kennt den genauen Ort der Grabstelle
Das Grab bleibt dennoch unmarkiert
Auf einigen Friedhöfen ist es zusätzlich möglich, das Grab mit einem kleinen, nicht beschrifteten Grabstein zu kennzeichnen.
Wichtige Hinweise:
Anonyme Bestattungen schließen Familiengräber aus, da keine Zuordnung möglich ist.
Trotz der Anonymität bleiben die Angehörigen für die Kosten verantwortlich.
Nahezu alle Bestattungsarten können anonym erfolgen:
Klassische Erdbestattung im Sarg (ohne Namensschild oder Kennzeichnung)
Urnenbeisetzung auf einem Friedhof (z. B. auf einer Wiese oder unter einem Baum)
Urnenbeisetzung im Wald (z. B. ohne Namensplakette am Baum)
Seebestattung, bei der weder Angehörige anwesend sind noch Koordinaten der Beisetzung übermittelt werden
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